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Bei bewusstlosen Verunfallten soll der
Helm IMMER ABGENOMMEN werden.
Es wird zwischen bewusstlosen und ansprechbaren Verunfallten
unterschieden:
- Beim Bewusstlosen muss der Helm auf jeden Fall abgenommen
werden! Dies ist zur Atemkontrolle und zur Verhinderung des möglichen
Erstickens notwendig.
- Ist die Person ansprechbar, hat sie sich vielleicht
schon selbst den Helm abgenommen. Wenn nicht, können wir fragen,
ob wir behilflich sein können. Eine ständige Beobachtung der
Person ist aber zwingend erforderlich.
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